Betrieb eines Fotogeschäftes; Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte tätigen, welche mit ihrem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, sich an anderen Unternehmen der gleichen oder einer ähnlichen Branche beteiligen und auch Handelsgeschäfte durchführen. Sie kann überdies Liegenschaften erwerben, verwalten und verkaufen.