Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung, der An- und Verkauf und die Erstellung von Liegenschaften sowie die Durchführung von Generalunternehmeraufträgen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.