Kauf, Erstellung und Vermietung von preisgünstigen Bauten sowie Durchführung aller mit diesem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Handelsgeschäfte. Die von der Gesellschaft erstellten oder sanierten Gebäude sollen der Spekulation entzogen bleiben und daher nur ausnahmsweise veräussert werden. Der Gemeinde Bern wird für alle diese Bauten ein Vorkaufsrecht eingeräumt, welches jeweils im Grundbuch für die gesetzliche Maximaldauer vorzumerken ist.