Bau und Erwerb von Wohnhäusern oder Wohnungen im Berggebiet, unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht, im Besonderen Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau im Sinne des eidgenössischen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) sowie entsprechender kantonaler oder kommunaler Erlasse. Die Genossenschaft kann Grundstücke erwerben oder veräussern sowie Häuser bauen, erwerben, verwalten oder vermieten.