Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmungen jeder Branche in beliebiger Form; sie kann insbesondere auch alle Finanzgeschäfte ausüben, Immobilien und Wertpapiere erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie gedeckte und ungedeckte Kredite gewähren; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmungen gründen, sich an solchen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen, sowie im übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern.