Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten; Die G. kann sich an andern Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, auch gastgewerbliche Betriebe führen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, welche geeignet sind, den Zweck der Ges. zu fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.