Halten von Beteiligungen; kann Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten vornehmen, Darlehen von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten sicherstellen oder Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen gewähren.