Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Liegenschaften sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, wie insbesondere sich an Unternehmen aller Art beteiligen.