Errichtung, Betrieb und Förderung von Fotovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität, die in das öffentliche Netz eingespiesen wird oder zur autarken Stromversorgung von netzunabhängigen (Inselanlagen) Bau- oder Verkehrsobjekten dient; Verkauf des auf den eigenen Anlagen produzierten Solarstromes an Private, an Solarfirmen oder über Solarbörsen; Kauf und Verkauf von Solarstrom anderer Produzenten, sofern die eigene Produktion die Nachfrage nicht deckt. Kann Grundstücke erwerben oder veräussern.