Der Zweck der Stiftung besteht in der Entrichtung von Beiträgen aus dem Stiftungskapital an: Liegenschaftseigentümer, die durch Unfall, Krankheit, Invalidität oder Arbeitslosigkeit in eine unverschuldete wirtschaftliche Notlage gerieten; Institutionen mit gemeinnützigem Charakter für Bauten, Umbauten oder Renovationen; Natürliche oder juristische Personen für Umbauten, Renovationen oder Restaurierungen von kulturell wertvollen Liegenschaften. Die entsprechenden Liegenschaften müssen in den Kantonen Zürich, Schaffhausen, Thurgau oder St. Gallen liegen. An solche Personen können auch Hypotheken zu Vorzugsbedingungen vergeben werden.