In gemeinsamer Selbsthilfe gemäss Art. 828 OR Förderung und Beschaffung von preisgünstigen Wohnungen im Eigentums- oder Mietverhältnis sowie Bau und Erwerb von Wohnhäusern oder Wohnungen unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Kann insbesondere auch alters-, behinderten- und familiengerechte Wohnmöglichkeiten fördern und Erschliessungsanlagen bereitstellen, ferner Grundstücke oder Immobiliengesellschaften erwerben oder veräussern sowie Häuser aller Art bauen, erwerben, verwalten oder vermieten.