Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe gemäss Art. 828 OR die Förderung und Beschaffung von preisgünstigen Wohnungen im Eigentums- oder Mietverhältnis sowie den Bau und Erwerb von Wohnhäusern oder Wohnungen unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht. Die Genossenschaft kann insbesondere auch alters-, behinderten- und familiengerechte Wohnmöglichkeiten fördern und Erschliessungsanlagen bereitstellen. Die Genossenschaft kann Grundstücke oder Immobiliengesellschaften erwerben oder veräussern sowie Häuser aller Art bauen, erwerben, verwalten oder vermieten.