Erwerb von sowie die dauernde Beteiligung und die Verwaltung von Beteiligungen an Industrie-, Handels- und Finanzunternehmungen des In- und Auslandes. Die Gesellschaft kann gleichartige oder verwandte Unternehmen gründen oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.