Verwaltung von eigenen und fremden Vermögen und Erwerb von dauernden Beteiligungen irgendwelcher Art an andern Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräussern sowie Lizenzen und andere Rechte erwerben und verwerten.