Beteiligung an Unternehmungen aller Art sowie deren Finanzierung. Die Gesellschaft kann die Führung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften übernehmen. Sie ist ferner befugt, Grundstücke sowie Immaterialgüterrechte zu kaufen, zu halten und zu veräussern, Lizenzen zu erwerben und zu verleihen sowie Darlehen aufzunehmen und zu gewähren.