Zweck der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen und Vermögenswerten aller Art sowie der Handel mit und die Verwaltung von Liegenschaften und Grundstücken. Die Gesellschaft kann auf eigene Rechnung überbauen oder Baumanagementaufgaben für Dritte ausführen. Sie kann alle Tätigkeiten ausüben, die sich aus dem Zusammenhang mit dem Zweck ergaben.