Förderung der Wohlfahrt ihrer Mitglieder durch Zusammenschluss und Betrieb des Handels mit Lebensmitteln und anderen Bedarfsartikeln zu besten Bedingungen in gemeinsamer Selbsthilfe. Sie kann alle Geschäfte tätigen, welche mit dem genannten Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen oder ihn zu fördern geeignet erscheinen.