Die Gesellschaft bezweckt die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie deren Finanzierung. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern und zu erleichtern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.