Erwerb und Verwaltung von Immobilien, welche nicht der Bewilligung für Personen im Ausland bedürfen (Betriebsstätte-Grundstücke); kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, Vertretungen übernehmen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Darlehen aufnehmen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.