Führung von Gastronomie-Betrieben, Einrichtung von Gaststätten und Unterhaltungslokalen, Organisieren von Veranstaltungen auf sämtlichen Gebieten sowie Handel mit Waren aller Art; kann Tochtergesellschaften errichten, sich an andern Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und/oder weiterveräussern