Die Erträgnisse aus dem Stiftungsvermögen, Zuwendungen Dritter sowie das Stiftungsvermögen selbst im Umfang von jährlich maximal CHF 10'000.- sind im Sinne von Stipendien an förderungswürdige Waisenkinder oder Kinder wenig bemittelter Eltern zur beruflichen Ausbildung beziehungsweise für ein Folgestudium an höheren Lehrstätten auszurichten.