Entsorgung von Abfällen, insbesondere von Baustellenabfällen unter Trennung derselben in wiederverwertbare, brennbare oder deponiefähige Fraktionen, deren Vor- und Nachbearbeitung sowie Handel mit dem anfallenden Material und mit Waren aller Art, die damit in Zusammenhang stehen; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke und Liegenschaften erwerben, vermieten, belasten, veräussern und verwalten, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen.