Bezweckt in erster Linie die medizinische Betreuung bedürftiger Patienten. Sie ist dabei ermächigt, aus Stiftungsmitteln Beiträge für ambulante Behandlung, Operationen und Spitalaufenthalte auszurichten. Kann im weiteren aus Stiftungsmitteln Anlagen errichten und Einrichtungen anschaffen, welche unmittelbar oder mittelbar dem Stiftungszweck dienlich sind.