Betrieb eines Malergeschäftes und eines Industriespritzwerkes, sowie Beratung fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Art und Mediation, wie auch Erstellung von Fachexpertisen und Gutachten in der Malerbranche; kann Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben sowie Liegenschaften erwerben, verkaufen und verwalten.