Die Genossenschaft bezweckt ihren Genossenschaftern einen guten Empfang der ihr angebotenen TV- und UKW-Programme zu vermitteln. Eine weitere Nutzung zu Kommunikationszwecken (Internet, Pay-TV etc.) bleibt vorbehalten. Im Zuge der Weiterentwicklung des Kabelfernsehens kann sich die Genossenschaft einer dahin wirkenden Interessengemeinschaft anschliessen.