Uebernahme von Ingenieuraufträgen im Hoch- und Tiefbau; Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, welche der Erreichung des Gesellschaftszweckes förderlich sind, insbesondere kann sie selbst andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen, sowie ferner Liegenschaften erwerben, verkaufen und sich an solchen beteiligen.