Betrieb und Unterhalt der Wasserversorgungsanlage Flühli-Dorf in gemeinschaftlicher Selbsthilfe und zu Gunsten ihrer Mitglieder und Wasserbezüger; Versorgung der an die Anlage angeschlossenen Liegenschaften im Rahmen der zur Verfügung stehenden Menge mit Trink-, Brauch- und Löschwasser; Besorgung einer dauernd, der Lebensmittelgesetzgebung entsprechenden Qualität; Erstellung und Unterhalt der Leitungen mit den zugehörigen Anlagen für die Beschaffung, evtl. Aufbereitung, Förderung und Speicherung des Wassers; Betrieb des Hydrantenlöschschutzes für ihr Versorgungsgebiet gemäss dem kantonalen Gesetz über den Feuerschutz vom 05. November 1957 und den Richtlinien der kant. Gebäudeversicherung.