Bau und Betrieb von touristischen Transportanlagen. Die Gesellschaft kann auch andere zur Förderung des Sommer- und Wintertourismus dienende oder damit im Zusammenhang stehende Unternehmungen gründen, übernehmen, betreiben oder sich an ihnen beteiligen. Sie kann Grundstücke erwerben, verwalten oder weiterveräussern.