Erwerb, Einrichtung und Betrieb von Bootswerften für den Bau von Vergnügungs-, Fähr-, Sport- und Handelsschiffen und deren Verkauf und Betrieb; kann Grundstücke bebauen, erwerben, belasten und veräussern sowie sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck beteiligen.