Selbständig erwerbenden Künstlern der Musik (Instrumentalisten, Komponisten, Sängern) beizustehen, und zwar: a) jungen oder unbekannten Künstlern den Weg in die Öffentlichkeit ohne Kostenrisiko zu ebnen; b) ältern, nicht organisierten und in Not geratenen Künstlern materielle Beihilfe und praktische Fürsorge zu gewähren.