Die Stiftung bezweckt, die insbesondere vom Stifter aufgebrachten und der Stiftung zugewendeten finanziellen Mittel für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation zu verwenden. Die ergänzenden organisatorischen Bestimmungen sowie die Durchführung der Mittelzuwendung werden in einem Reglement festgelegt, welches vom Stiftungrat mit Zustimmung des Stifters erlassen wird.