Wahrnehmung der Genossenschafterinteressen bei der Anbahnung und Abwicklung von Geschäften mit anderen Genossenschaften durch Zurverfügungstellung einer Dienstleistungsorganisation, Förderung der Wohlfahrt der Genossenschafter sowie Unterstützung und Errichtung gemeinnützlicher Institionen; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben und belsasten