Die Stiftung bezweckt die Förderung der gebundenen, individuellen Vorsorge durch Entgegenahme von ausschliesslich und unwiderruflich der beruflichen Vorsorge dienenden Beiträgen gemäss Art. 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz.