Zweck des Vereins ist die Führung von gemeinnützigen Institutionen (nachfolgend Gesellschaft genannt). Der Verein kann alle Handlungen vornehmen, die zur Erfüllung dieses Zweckes notwendig sind. Insbesondere kann der Verein: sich an gemeinnützigen Gesellschaften beteiligen; gemeinnützige Gesellschaften gründen und betreiben; Liegenschaften erwerben, halten und veräussern.