Bau und Betrieb einer integrierten Informationsvermittlungsanlage, die Empfang, Übernahme, Weiterleitung und Verteilung von Radio- und Fernsehdarbietungen ermöglicht, sowie Tätigkeit auf weiteren Gebieten. Sie kann Programme für Radio und Fernsehen produzieren und weitere Bedürfnisse der Übertragung und Übermittlung von Informationen decken, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Fernseh- und Radiowerbung betätigen, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke erwerben.