Zweck der Gesellschaft ist der Handel mit und die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und überhaupt alle Geschäfte tätigen und alle Rechtshandlungen vornehmen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.