Verschaffung eines guten Empfangs der in- und ausländischen Fernseh- und UKW-Programme und Digitalprogramme sowie Zugang zu weiteren Kommunikationstechnologien und Ermöglichung der Datenkommunikation für ihre Genossenschafter in gemeinsamer Selbsthilfe; Erstellung und Unterhalt der notwendigen Empfangs- und Kabelverteilanlagen; Erwerb von Grundeigentum und beschränkt dinglichen Rechten.