Die Genossenschaft bezweckt, ihren Genossenschaftern ein Kommunikationsnetz für die Weiterverbreitung von Bild, Ton und Daten zur Verfügung zu stellen. Pflichten neu: Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, die durch die Generalversammlung beschlossenen Anschlussgebühren und Betriebskostenbeiträge zu bezahlen.