Die Genossenschaft bezweckt, Tiere von Genossenschaftsmitgliedern, die wegen Krankheit oder Verletztungen geschlachtet werden müssen, verunglücken oder sonstwie unversehens verenden, sowie auch solche, welche infolge chronischer Leiden der öffentlichen Schlachtbank nicht überliefert werden können, zur Verwertung zu übernehmen und diese billigermassen zu vergüten.