Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern preisgünstige Wohnungen zu vermieten und zu erhalten. Die Mietpreise sind nach Selbstkosten festzusetzen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und ordnungsgemässer Abschreibung. Um diesen Zweck zu erreichen, kann die Genossenschaft Grundstücke und Liegenschaften sowie Baurechte erwerben, veräussern und belasten. Bei allfällig frei werdenden Mietwohnungen haben die Mitglieder der Genossenschaft gegenüber Dritten Vorrang.