Schaffung und Erhaltung preisgünstiger und zweckmässiger Wohnungen. Zu diesem Zweck kann die Genossenschaft Grundstücke, auch einzelne Stockwerke, an- und verkaufen, Bauten erstellen und gemeinsame Anlagen, insbesondere zentrale Anlagen zur Abgabe von Wärmeenergie und Spielplätze, betreiben. Die Genossenschaft stellt die Wohnungen ihren bisherigen oder neuen Mitgliedern durch Vermietung oder durch Verkauf von Allein-, Mit- oder Stockwerkeigentum zur Verfügung.