Die Genossenschaft bezweckt die Hebung und Förderung der einheimischen Pferdezucht. Dieser Zweck soll erreicht werden: a) durch Haltung von geeigneten Zuchthengsten; b) durch Beschaffung und Haltung von gutem, geeignetem weiblichem Zuchtmaterial durch die Genossenschafter; c) durch Kennzeichnung der Zuchtstuten, sowie der von ihnen abstammenden Fohlen, mittels des Brandzeichens der Genossenschaft (Wappenschild mit einem querdurchlaufenden zackigen Band, drei Berge darstellend, sowie einem S); d) durch geordnete Zuchtbuchführung; e) durch Pacht oder Ankauf von Fohlenweiden. Als Zuchtrichtung gilt das Zugpferd mit Masse und Gang.