Herstellung von und Handel mit Messern und Werkzeugen aller Art; Gesellschaft kann ferner auch Grundstücke und Liegenschaften erwerben oder veräussern, sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten sowie alle sonstigen Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.