Ankauf, Verkauf, Verwaltung und Finanzierung von Grundstücken; Abbruch und Erstellung von Gebäulichkeiten sowie Betätigung in allen mit der Überbauung zusammenhängenden Erwerbszweigen. Die Gesellschaft kann sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann nach Bedarf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.