Die Gesellschaft bezweckt die Führung von Gastronomiebetrieben. Sie kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten oder verwerten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen oder solche übernehmen und gründen sowie alle Tätigkeiten ausüben, die zur Förderung ihres Zweckes geeignet sind.