Führung von Gastronomiebetrieben mit allen damit in Beziehung stehenden Aktivitäten, Organisation von Veranstaltungen aller Art und Ausführung der Bewirtung an eigenen und fremden Anlässen; die Gesellschaft kann sich an Unternehmen ähnlicher Art im In- und Ausland beteiligen, Grundeigentum erwerben und veräussern sowie im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.