Zweck der Gesellschaft sind: der Erwerb und dauernde Verwaltung sowie die Entwicklung und Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen sowie deren Finanzierung; die Gesellschaft kann Unternehmungen gründen, sich an solchen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke und Immobilien erwerben, errichten, belasten, veräussern und verwalten.