Beteiligung an ausländischen Unternehmen, treuhänderische Verwaltung derartiger Beteiligungen, Vermittlung und wirtschaftliche Beratung für Dritte auf dem gleichen Gebiet; Beteiligung an schweizerischen Unternehmen ist zulässig, sofern der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ebenfalls im Ausland liegt. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.