Zweck der Gesellschaft ist Erwerb, Verwaltung, Bau und Verkauf von Wohn- und Geschäftshäusern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Gesellschaften beteiligen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.