Betrieb eines Wasserkraftwerkes und Verkauf des erzeugten elektrischen Stroms. Die Gesellschaft kann weitere verwandte Branchen angliedern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben und Verträge abschliessen.